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Umlegung Stanser Dorfbach: Projekt wird sistiert
«Die Gemeinde ist grundsätzlich dazu verpflichtet, die Bevölkerung und die Siedlung vor den festgestellten Gefahren zu schützen», sagt Gemeinderätin Sarah Odermatt. «Die Ablehnung des Budgetkredits durch die Gemeindeversammlung ist jedoch ein klares Signal dafür, dass derzeit insgesamt zu wenig Unterstützung in der Bevölkerung für eine Fortführung der Planungsarbeiten vorhanden ist.» Deshalb sistiert der Gemeinderat die Projektierung zur Verbesserung des Hochwasserschutzes mit der Öffnung und Umlegung des Stanser Dorfbachs. «Das heisst, am Projekt wird einstweilen nicht weitergearbeitet und auf weitere Budgetanträge wird vorerst verzichtet», führt Sarah Odermatt aus. Der Gemeinderat bedaure diesen Entscheid der Gemeindeversammlung.
Aufgrund des erheblichen Schadenpotenzials hatte die Gemeinde Stans zusammen mit den Gemeinden Oberdorf und Stansstad und dem Kanton Nidwalden eine Massnahmenplanung zum Hochwasserschutz im Stanser Talboden erarbeitet. Ein wesentliches Element davon wäre die Öffnung und Umlegung des Stanser Dorfbachs gewesen. Bund und Kanton hatten diese Variante als konzeptionell richtig beurteilt und eine Mitfinanzierung in wesentlicher Höhe in Aussicht gestellt.
Sollte sich abzeichnen, dass dereinst mehr Unterstützung aus der Bevölkerung für eine solche Schutzmassnahme vorhanden sei, könne dem Gemeinderat die Wiederaufnahme der Projektierung beantragt werden, so Sarah Odermatt.
Die grossflächige mittlere Gefährdungslage durch Wildbäche bleibt für den Stanser Talboden auch nach den Schutzverbauungen Buoholzbach bestehen. Die Schutzmassnahmen sind bei Bauvorhaben deshalb weiterhin privat auf den einzelnen Liegenschaften selbst zu treffen – ohne kommunale, kantonale oder nationale Beiträge.
Zugehörige Objekte
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