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Das gilt neu auf den Parkplätzen

28. Februar 2024
Ab dem 1. März 2024 gilt in Stans das neue Parkierungsreglement. Damit werden nicht nur die Reglemente der Schule und der Politischen Gemeinde zusammengeführt, sondern gleichzeitig auch inhaltliche Anpassungen vorgenommen. Das sind die Auswirkungen für Automobilisten.
Parkierung
Ab dem 1. März gelten auf den Stanser Parkplätzen neue Regelungen.

Von Cécile Maag

Die neuen Parkuhren sind eingetroffen und vor Ort installiert, Markierungen wurden angepasst und Signalisationen ersetzt. Stans ist bereit für die Einführung des neuen Parkierungsreglements. Was heisst das für die Autofahrerinnen und Autofahrer? «Die grösste
Umstellung wird wohl die Einführung der kostenpflichtigen Parkierung bei der Sportanlage Eichli sowie die neue 24-Stunden-Bewirtschaftung auf fast allen Parkplätzen während sieben Tagen die Woche sein», erläutert Gemeindepräsident Lukas Arnold. Fast auf allen deshalb, weil zugunsten der Restaurants im Dorfkern weiterhin zwischen 19 und 24 Uhr gratis parkiert werden kann. Ebenfalls gratis sind im Dorfkern nach wie vor die ersten 30 Minuten –ausgenommen sind die beiden Parkierungsmöglichkeiten bei den Schulhäusern Pestalozzi und Tellenmatt. Auf diesen ist die Parkierung während der Schulzeit weiterhin eingeschränkt.

Neue Parkuhren beim Eichli
Zurück zum Eichli-Areal. Während man bis anhin auf den Parkplätzen der Sportanlage
maximal vier Stunden (blaue Zone) parkieren konnte, gilt dort neben den moderaten Tarifen eine maximale Parkierungszeit von zwölf Stunden. Wobei die Autofahrenden dafür lediglich
fünf Franken berappen – auf der Luzerner Allmend zum Beispiel würde das gerade mal für drei Stunden Parkzeit reichen. Und für Funktionärinnen und Funktionäre von Stanser Vereinen
mit einer Dauerbelegung gibt es die Möglichkeit, vergünstigtes Parkieren zu beantragen. «Uns war es wichtig, gemeinsam mit den Vereinen nach einer geeigneten Lösung zu suchen», so Lukas Arnold. «Unser gemeinsames Ziel ist es, den individuellen motorisierten Verkehr zur Anlage möglichst tief zu halten und entsprechende Massnahmen wie die Benutzung des öffentlichen Verkehrs und des Velos oder die Bildung von Fahrgemeinschaften zu fördern.»

Einheitstarif für Steinmättli-Parkplatz
Ebenfalls angepasst wurden die Bedingungen für den Steinmättli-Parkplatz. Hier gelten neu im Sommer und im Winter die gleichen Tarife, und die Tagespauschale wird unterteilt. So bezahlt man für bis zu sechs Stunden mit sieben Franken gleich viel wie bisher. Parkiert
man über sechs bis maximal zwölf Stunden, zahlen die Automobilisten zehn Franken. Auch hier sind die Gebühren im Vergleich zu anderen Orten moderat.

Alle Infos zur Parkierung in Stans sowie ein Übersichtsflyer