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Adressänderung / Umzug
Sie ziehen innerhalb der Gemeinde Stans oder innerhalb des Gebäudes um?
Schweizer Staatsangehörige
Bitte melden Sie uns die Adressänderung innert 14 Tagen per Telefon, elektronisch unter eUmzugCH oder persönlich am Schalter.
Wir benötigen von Ihnen folgende Angaben:
• Datum der Adressänderung
• Neue Adresse
• Name der Mitbewohner / Untermieter
• Stockwerk und Anzahl Zimmer der Wohnung
• Evt. Vormieter der Wohnung
Bitte stellen Sie uns eine Kopie vom Miet- oder Untermietvertrag zu.
Wehrdienstpflichtige haben sich innert 14 Tagen beim Kreiskommando Nidwalden betreffend der Adressänderung zu melden.
Zivilschutzpflichtige haben sich beim Amt für Bevölkerungsschutz Nidwalden betreffend der Adressänderung zu melden.
Bei schulpflichtigen Kindern ist der Umzug bei der Schuladministration zu melden.
Ausländische Staatsangehörige
Bitte melden Sie sich unter Vorlage des Ausländerausweises beim Amt für Migration.
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Zentrale Dienste | 041 619 01 00 | gemeindeverwaltung@stans.nw.ch |