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Meldewesen für ausländische Bevölkerung läuft neu über Gemeinden

31. März 2025
Das geänderte Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt und die dazugehörende Verordnung treten per 1. April 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind nicht mehr kantonale Stellen, sondern die Gemeinden für das Meldewesen von ausländischen Staatsangehörigen zuständig. Dadurch profitieren diese auch von einem grösseren Service an digitalisierten Abläufen.

Der Landrat hat im November 2024 der Teilrevision des kantonalen Gesetzes über Niederlassung und Aufenthalt zugestimmt. Nachdem die Referendumsfrist ungenutzt abgelaufen ist, hat der Regierungsrat entschieden, die geänderte Gesetzgebung auf den 1. April 2025 in Kraft zu setzen. Dadurch wird auch der Weg geebnet, das Meldewesen zu digitalisieren und für Einwohnende zu vereinfachen.

Neu sind ab Anfang April die Gemeinden auch für die Einwohnerkontrolle von ausländischen Staatsangehörigen zuständig, die sich in Nidwalden niedergelassen haben. Bisher war diese Aufgabe beim Kanton bei der Abteilung Migration angesiedelt. Mit dem Wechsel können neu auch ausländische Personen, die bereits über eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung verfügen, Umzugsmeldungen digital und ortsunabhängig über die Plattform eUmzugCH (www.eumzug.swiss) vornehmen. Dasselbe gilt zum Beispiel auch für die Bestellung von Wohnsitzbestätigungen. «Der umfassende Online-Service war bislang Schweizer Bürgerinnen und Bürgern vorbehalten», sagt Sabine Olivier-Deutsch, Leiterin des kantonalen Amts für Justiz, welchem die Abteilung Migration angehört.

Die grundsätzliche Anmeldepflicht für ausländische Staatsangehörige, die sich neu in Nidwalden niederlassen, bleibt dadurch unverändert. Neu erfolgt dieser Schritt aber über die Gemeinde, in der Wohnsitz genommen wird. «Bei einem Zuzug aus dem Ausland hat die erstmalige Anmeldung direkt am Schalter zu erfolgen, da ein Identitätsnachweis erforderlich ist», erklärt Stefan Christen, Gemeindeschreiber von Stansstad, stellvertretend für die Gemeinden. «Auf den Websites der Gemeinden finden sich Informationen zum Anmeldeprozess. Wer zusätzliche Unterstützung benötigt, kann die jeweilige Gemeindekanzlei per E-Mail oder telefonisch kontaktieren oder persönlich am Schalter vorbeigehen», so Stefan Christen weiter.

Die Gemeinden leiten nach der Erstanmeldung die Angaben an die kantonale Migrationsabteilung weiter, die für die Ausstellung der ausländerrechtlichen Bewilligung zuständig bleibt. Ausländische Staatsangehörige, die bereits in Nidwalden angemeldet sind, müssen aufgrund der Neuregelung nichts unternehmen. Jedoch gilt auch für diese, dass in Zukunft sämtliche Belange rund um das Meldewesen über die Wohnsitzgemeinde laufen.

Neue Verordnung bringt weitere Änderungen mit sich

Im Weiteren wird ab 1. April 2025 auf die bisherige Pflicht verzichtet, den Heimatschein bei der Wohngemeinde zu hinterlegen, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und Bürgerinnen und Bürgern unnötige Behördengänge zu ersparen. Der Heimatschein hat durch die Digitalisierung an Bedeutung verloren und in vielen Kantonen wurde die Hinterlegungspflicht bereits abgeschafft.

Auch für Kollektivhaushalte wie Alters- und Pflegeheime treten Neuerungen ein. Bisher waren diese Einrichtungen verpflichtet, die Daten ihrer Bewohnenden einmal jährlich zu melden. Künftig sind Ein- und Austritte regelmässig an die Einwohnerdienste weiterzuleiten. Dies sorgt für eine aktuellere und verlässlichere Datenführung.

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Medienmitteilung Wechsel Meldewesen (PDF, 155.24 kB) Download 0 Medienmitteilung Wechsel Meldewesen