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Reglemente treten Anfang 2025 in Kraft
Über die Nutzungsplanung (Bau- und Zonenreglement, Zonenplan Siedlung und Zonenplan Landschaft) haben die Stimmberechtigten im November 2023 befunden, über das Wasserversorgungs- und das Siedlungsentwässerungsreglement im Mai 2024. Die Inkraftsetzung erfolgt gleichzeitig per 2025, weil die Reglemente voneinander abhängig sind und Genehmigungen abgewartet werden mussten.
Bau- und Zonenreglement
Aufgrund von Änderungen des kantonalen Planungs- und Baugesetzes mussten alle Gemeinden ihre Bau- und Zonenreglemente sowie ihre Zonenpläne bis am 1. Januar 2025 an die Bestimmungen des revidierten, kantonalen Gesetzes anpassen. Im Wesentlichen beinhaltete die Revision des kommunalen Bau- und Zonenreglements die Ablösung der Ausnützungsziffer durch die Überbauungsziffer (Hüllenmodell). Baugesuche, die ab dem 1. Januar 2025 eingehen, werden nach den geänderten, gesetzlichen Bestimmungen und damit nach der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) beurteilt.
Wasserversorgungsreglement
Die revidierte kantonale Gewässergesetzgebung, die seit Ende 2020 in Kraft ist, und die revidierte Nutzungsplanung machten auch gesetzliche Adaptionen beim Reglement über die Wasserversorgung Stans (Wasserversorgungsreglement) nötig. Veraltete Artikel wurden überarbeitet und Formales angepasst. Neu wird die Wasserversorgung im Reglement nicht mehr als selbstständige Anstalt bezeichnet. Zudem wurde die Tarifordnung angepasst.
Siedlungsentwässerungsreglement
Analog zur Wasserversorgung wurde auch das Reglement zur Siedlungsentwässerung (Siedlungsentwässerungsreglement) an die neue Gewässergesetzgebung angepasst. Auch für die Siedlungsentwässerung wurden die Gebühren den heutigen Gegebenheiten angepasst. Damit soll die Verursachergerechtigkeit erhöht werden. Die letzte grössere Anpassung des Reglements wurde 2006 ausgeführt.
Zugehörige Objekte
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MM Inkraftsetzung Reglemente (PDF, 17.21 kB) | Download | 0 | MM Inkraftsetzung Reglemente |