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Naturobjekte in Stans - naturkundlicher Rundgang
Der Bürgenberg und die Obere Stöckmatt
In bezug auf die vorkommenden Pflanzen- und Tierarten sind der Bürgenberg und die daran unmittelbar angrenzenden Gebiete nicht zuletzt wegen der südexponierten Lage besonders interessant. Bei der Oberen Stöckmatt ist aufgrund der extensiven Bewirtschaftung ein für den ganzen Kanton Nidwalden einzigartiger Halbtrockenrasen von nationaler Bedeutung erhalten geblieben. Wer diese Wiese mit der Aufrechten Trespe, dem für Halbtrockenrasen typischen Wiesengras, im Sommer schon einmal gesehen und erlebt hat, erinnert sich bestimmt bestens an die Farbenpracht der verschiedenen Blumenarten und das Zirpen der Grillen und Zikaden. Besonders im Juni zeigt sich die Wiese von ihrer farbenprächtigsten Seite. Die unterschiedlichen Blüten von Margerite, Akelei, Esparsette, Wiesenknopf sowie von vielen anderen bilden eine richtige Augenweide. Auf den intensiv bewirtschafteten Wiesen des Talbodens mit bis zu fünf Schnitten jährlich und regelmässiger Düngung können diese Spezialisten nicht überleben. Unzählige Bienen-, Fliegen-, Käfer-, Mücken-, Heuschrecken-, Spinnen- oder Schmetterlingsarten sind zum Überleben auf diesen speziellen Lebensraum angewiesen. So sind etwa die Schmetterlingsarten Bläulinge, Blutströpfchen oder auch der Schachbrettfalter - eine Schmetterlingsart mit schwarz-weiss gescheckten Flügeln - zu beobachten, wie sie langsam von Blume zu Blume gaukeln.
Ein besonders reizvoller und für Stans einmaliger Wanderweg verläuft unweit der Oberen Stöckmatt unterhalb des Seeweli-Grates. 120 Millionen Jahre alte Gesteine bilden diese aus Schrattenkalk bestehende, markant aufragende Felswand. Zuweilen können darin versteinerte Muscheln oder Korallen entdeckt werden, die an die Entstehung im Meer erinnern. Im Frühling sind unterhalb des Seeweli-Grates als erste Frühlingsboten das Leberblümchen mit seiner blau-leuchtenden Blüte oder die Buchsblättrige Kreuzblume anzutreffen. Eiben und ungewohnt grosse Stechpalmen stehen am Fuss der imposanten Felswand. Beeindruckend sind vor allem auch die dicken Stämme der Efeupflanzen, die mehrere Meter an der Felswand emporwachsen. Verglichen mit den jungen zarten Efeu-Schösslingen lässt sich das Alter dieser imposanten Kletterer nur erahnen.
Im Zonenplan Landschaft sind drei Granitfindlinge am südlichen Hang des Bürgenberges als schützenswerte Naturobjekte ausgeschieden. Sie zeugen von der einstigen Vergletscherung und stammen vermutlich aus dem Grimselgebiet, von wo sie durch den Brünigarm des Aaregletschers, der durch den Mueterschwandenberg in zwei Gletscher aufgespalten über den Allweg und den Alpnachersee in die Ebene von Stans vorstiess, am Bürgenberg abgelagert wurden. Verschiedene andere Findlinge auf der Hammetschwand (Bürgenstock) und der Rigi bezeugen, dass der Talboden von Stans während der letzten Eiszeit (Würmeiszeit) bis vor rund 15'000 Jahren bis auf über 1300 m ü.M. mit einer rund 800 m dicken Eisschicht bedeckt war.
Zeuge eines Ereignisses aus unserer Zeit sind die Windwurfflächen am Bürgenberg, die auf den Orkan "Vivian" aus dem Jahr 1990 zurückgehen. Hier kann die Waldentwicklung, die ohne Pflanzungen allein durch Naturverjüngung und einige forstliche Pflegeeingriffe zustandekommt, verfolgt werden.
Auf den Pappeln entlang des Förnlibaches beim Stulzenried (nordöstlich des Schiessstandes Schwibogen) können im Winter kugelige Gebilde beobachtet werden. Dabei handelt es sich nicht um Krähennester, sondern um Misteln. Die Misteln leben als immergrüne Halbschmarotzer auf diesen Bäumen und holen aus ihren Wirtspflanzen Wasser und Mineralsalze. Verbreitet werden die Misteln durch Vögel, die mit dem Kot die gefressenen Samen ausscheiden.
Das Gnappiried
Das Siedlungsgebiet von Stans verdankt seine Existenz der Engelberger Aa. Sie mündete einst in Stans in einen grösseren Vierwaldstättersee, aus dem der Bürgenberg als Insel emporragte. Sie lagerte Steine, Kies und Sand ab, die den See in der Stanser Ebene verlanden liessen. Heute wird das in diesen Schottern fliessende Grundwasser im Grundwasserwerk Zug zu Trinkwasserzwecken genutzt. Dieser Grundwasserstrom stellt eine wichtige Trinkwasserreserve der Wasserversorgung von Stans dar.
Die grosse, ehemals vernässte Ebene zwischen Stansstad und Buochs ist weitgehend zur Landnutzung melioriert worden. Als grösseres Relikt des früher ausgedehnten Grossriedes blieb das Gnappiried. In der heutigen stark verkleinerten Form konnte es wahrscheinlich nur überdauern, weil sich das Gebiet nahe der Wasserscheide zwischen der Engelberger Aa und dem Mühlibach befindet. Der hohe Grundwasserstand mit periodischen Überschwemmungen verhinderte hier längere Zeit eine Nutzung. Die für eine intensive landwirtschaftliche Nutzung unumgängliche Drainage der Riedgebiete erfolgte zwangsläufig von unten nach oben, weil zuerst ein gesicherter Ablauf des anfallenden Wassers geschaffen werden musste. Die Riedfläche wird gegen Nordwesten hin entwässert. Die nassesten Partien befinden sich im südlichen Teil, wo die Entwässerungsgräben beginnen. Das für die Entwässerung notwendige Gefälle bedingt, dass die Kanäle gegen Norden tiefer werden. Dies wiederum hat zur Folge, dass der Grundwasserspiegel absinkt und das Gebiet austrocknet.
Die Pflanzenbestände des Gnappiriedes wurden wegen der damals schon bekannten Bedeutung des Gebietes mit dem Erlass der kantonalen Pflanzenschutzverordnung vom 20. August 1962 unter Schutz gestellt. Seit Jahrzehnten war das Ried nebst der extensiven landwirtschaftlichen Nutzung auch als militärischer Schiess- und Ausbildungsplatz verwendet worden. Bis 1961 bestand eine Panzerwagenbahn mit einem auf dem Moorboden aufliegenden Prügelweg.
Mit dem Beschluss zum Bau einer neuen Kaserne in Wil wurde das Gnappiried als eigentlicher Schiess- und Ausbildungsplatz bestimmt. 1968 wurde zwischen dem Kanton Nidwalden und der Genossenkorporation Stans ein Pachtvertrag für das Grossried abgeschlossen, der unter anderem auch Aufschüttungen gestattete. Im Mai 1971 wurde mit den Aufschüttungsarbeiten begonnen. Nach verschiedenen Interventionen der Kantonalen Heimatschutzkommission erliess der Regierungsrat im November 1971 detaillierte Bestimmungen betreffend der Gestaltung der militärisch erforderlichen Aufschüttungen im Gnappiried auf dem Gebiet der Gemeinde Stans. Gleichzeitig wurden die nicht tangierten Teile des Riedes unter Naturschutz gestellt. Nachdem von seiten des Unterwaldner Bundes für Naturschutz (UBN) und der Kantonalen Heimatschutzkommission festgestellt wurde, dass widerrechtliche Aufschüttungen vorgenommen worden waren, erliess der Regierungsrat 1979 für den Bereich des Naturschutzgebietes Gnappi einen Aufschüttungsstopp. Im Rahmen dieses Beschlusses wurde die Direktion des Innern beauftragt, als federführende Instanz dafür zu sorgen, dass dem Regierungsrat innert nützlicher Frist ein Gestaltungskonzept über das Gnappiried vorzulegen sei. Zudem wurde eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Waffenplatzes und des Naturschutzes eingesetzt und eine Vegetationskartierung über das Naturschutzgebiet Gnappiried in Auftrag gegeben. Im Rahmen dieser Kartierung wurde die pflanzensoziologische Zusammensetzung des Gebietes aufgenommen und nach wissenschaftlichen Kriterien beurteilt. Im April 1986 wurde das Gnappiried vom Landrat im kantonalen Richtplan als Naturschutzgebiet festgesetzt. Da sich die schädigenden Einflüsse seit 1979 nicht vermindert, sondern im Gegenteil noch verstärkt hatten, bewilligte der Regierungsrat im Juni 1986 einen Kredit für die Ausarbeitung eines detaillierten Gestaltungs- und Pflegeplanes und eines Ausführungsprojektes für die entsprechenden Massnahmen. Einerseits wurde die landwirtschaftliche Nutzung der Riedfläche weiter intensiviert, und das Auswaschen von Nährstoffen aus der Aufschüttung führte zu einer weiteren Eutrophierung (= unerwünschte Zunahme der Nährstoffe) der Randbereiche und dadurch zur Umwandlung der betroffenen Vegetation. Nebst weiteren Beeinträchtigungen durch Motocross und das freie Laufenlassen von Hunden, was vor allem die bodenbrütenden Vögel vertreibt, führte andererseits die Benützung von Trampelpfaden zwischen den einzelnen militärischen Einrichtungen und Stellungen durch Soldaten und Zivilisten besonders an nassen Stellen zu einer breitflächigen Zerstörung der Vegetation.
Aufgrund des von der Arbeitsgruppe ausgearbeiteten Naturschutzkonzeptes wurde am 19. September 1988 die Verordnung über den Schutz des Gnappiriedes in der Gemeinde Stans schliesslich in Kraft gesetzt. Parallel dazu wurden die flankierenden Massnahmen umgesetzt und die Nutzung des Gebietes durch das Militär und durch die Landwirtschaft klar geregelt.
Das Gnappiried wird traditionellerweise zur Streuegewinnung genutzt. Diese Nutzung hat die Ausbildung der schützenswerten Vegetation, wie sie heute vorliegt, erst ermöglicht. Ohne landwirtschaftliche Nutzung würde das Ried innerhalb einiger Jahrzehnte verbuschen und verwalden. Die traditionelle Streumahd erfolgt einmal im Jahr im Herbst. Der pflanzensoziologisch wertvollste Teil des Riedes wird durch eine intakte, schön ausgebildete Hochmoorvegetation gebildet. Dabei handelt es sich wahrscheinlich um ein sogenanntes sekundäres Hochmoor: Der Standort war ursprünglich mit grosser Wahrscheinlichkeit bewaldet. Das Hochmoor entstand erst, nachdem der Wald gerodet und die Riedfläche durch den Menschen genutzt wurde. Die Hochmoorfläche zeichnet sich durch eine grosse Anzahl seltener Pflanzen aus. Der zentrale Hochmoorteil ist von mineralischem Grundwasser unabhängig und lebt nur vom Niederschlagswasser. Das Gnappiried wurde auch in die Liste der Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung aufgenommen (Hochmoorverordnung vom 21. Januar 1991). Um das Hochmoor schliessen andeutungsweise kleinflächige Pfeifengraswiesen an. Schön entwickelte, artenreiche Kleinseggenriede finden sich am nordöstlichen und südlichen Rand des heutigen Riedgebietes. Grosseggenriede sind gemäss dem Bericht zur Vegetationskartierung nur kleinflächig entlang der Aufschüttung oder im südwestlichen Teil anzutreffen. Längs der Aufschüttungen und der Drainagegräben sowie entlang der Bewirtschaftungsgrenzen breiten sich Hochstaudenriede mit Spierstauden aus. Im Bereich der Aufschüttung wölbte sich die nicht tragfähige Torfschicht auf, brach in verschiedene Stücke auseinander und zwischen den zerrissenen Torfschollen bildeten sich Tümpel. Die aufgewölbten Partien trocknen zeitweise aus.
Aufgrund der vielfältigen Pflanzengesellschaften enthält das Gnappiried eine bemerkenswerte Anzahl seltener Pflanzenarten, die grösstenteils entweder eidgenössisch oder kantonal geschützt sind. So wurden vor der Aufschüttung beispielsweise über 20 Orchideenarten festgestellt. Als Besonderheiten seien an dieser Stelle noch der fleischfressende Sonnentau, der mit seinem klebrigen Sekret Insekten fängt, sowie der im Mai wunderschön blühende Fieberklee erwähnt.
Die Fauna des Gnappiriedes ist, von einigen Ausnahmen abgesehen, nicht erforscht. Allein die Tatsache, dass es sich hier um ein Gebiet mit extensiver landwirtschaftlicher Nutzung handelt, lässt nach den Erfahrungen aus anderen Gebieten darauf schliessen, dass die Fauna im Vergleich zum umliegenden Intensivgrünland artenreicher sein muss. Das Vorkommen zahlreicher und teilweise seltener Pflanzenarten sowie die Vielfalt an Vegetationseinheiten weisen zusätzlich auf eine reiche Tierwelt hin. Die spezielle Flora bietet vor allem den Insekten Lebensraum und Nahrung. Besonders augenfällig sind die grossen Insekten wie Käfer, Heuschrecken und Schmetterlinge. Insekten mit Larven, die im Wasser leben, wie die Libellen und Eintagsfliegen, sind in den Tümpeln ebenfalls mit zahlreichen Arten vertreten.
Die verstreuten, offenen Wasserflächen wirken sich positiv auf die Besiedlung durch Amphibien aus. Sie werden von den festgestellten vier Arten als Laichgewässer und von zwei Arten (Wasserfrosch, Gelbbauchunke) auch als Sommerlebensraum genutzt. Das feuchte Riedland dürfte auch Landlebensraum für einen Teil des Grasfrosch- und Bergmolchbestandes sein. Nach der Bewertung der Amphibienlaichplätze, die vom Biologen Adrian Borgula 1983/84 im Kanton Nidwalden kartiert wurden, gehört das Gnappiried zu den drei bedeutendsten des Kantons, und zwar vor allem wegen der Grösse der Populationen. Auch wenn sie sicher nur noch einen Bruchteil des ehemaligen Bestandes darstellt, ist die grosse Wasserfroschpopulation von besonderer Bedeutung. Mit über 2'600 gezählten Fröschen ist sie bei weitem die grösste im Kanton und spielt vermutlich auch die entscheidende Rolle bei der noch relativ guten Besiedlung des nördlichen Kantonsteils durch den Wasserfrosch. Auch bei Grasfrosch und Bergmolch wurden die Populationen als sehr gross eingestuft. Die drei genannten Arten besiedeln jeweils viele verschiedenartige Tümpel und Gräben und sind somit über die ganze Riedfläche verteilt. Die Gelbbauchunke hingegen, die in einer mittleren Population vorkommt, lebt nur in den flachen, teilweise vegetationsarmen Tümpeln auf der Aufschüttung. Die Gelbbauchunke ist im Kanton Nidwalden ziemlich selten und gefährdet. Fadenmolch und Erdkröte wurden bisher nicht festgestellt, obwohl das Gnappiried als Lebensraum geeignet wäre. Von den Reptilien wurden die Zauneidechse, die Nördliche Ringelnatter und die Barrenringelnatter festgestellt.
Die extensiv genutzten Streuwiesen bieten Bodenbrütern Fortpflanzungsmöglichkeiten. Bis vor dem zweiten Weltkrieg brütete der Grosse Brachvogel im Gnappiried. Infolge der beengenden Verhältnisse und der zahlreichen Störungen ist aber heute eine Brut nicht mehr denkbar. Für Wasservögel (Enten, Watvögel) sind die Wasserflächen attraktiv, speziell zur Zeit des Durchzugs. Als Brutvögel, vermutliche Brüter und Durchzügler wurden im Gnappiried schon über 80 verschiedene Vogelarten festgestellt. Stellvertretend für die illustre Gästeliste seien an dieser Stelle einige erwähnt: Grosse Rohrdommel, Bekassine, Kiebitz, Kuckuck, Wendehals, Feldlerche, Pirol, Nachtigall, Neuntöter und Heckenbraunelle.
Hochstammobstgärten
Die Zahl der Hochstammobstbäume auf Stanser Boden hat in den letzten Jahrzehnten massiv abgenommen. Wurden vor einhundertzehn Jahren in der Gemeinde Stans noch beinahe 12'000 Hochstammobstbäume gezählt, so standen am Stichtag vom 2. Mai 1996 auf 32 Betrieben noch 1618 Hochstammobstbäume. Dass die Hochstammobstbäume nicht nur in den letzten Jahrzehnten sondern auch heute noch zahlreich gefällt werden, belegen die Zahlen in der Tabelle 1 deutlich: Innerhalb der letzten fünf Jahre nahm der Bestand der Hochstammobstbäume um einen weiteren Drittel ab.
Von diesem Rückgang sind auch die Nussbäume betroffen, die einst als Alleebäume die Ausfallstrassen vom Dorfzentrum zu den Nachbargemeinden schmückten. Im Juni 1886 standen auf Stanser Boden noch 1660 Nussbäume, 1991 waren es noch deren 297. Noch heute erinnert der Name "Oeltrotte" daran, dass nördlich der Autobahn früher Baumnüsse zur Oelgewinnung gepresst wurden. Als "Nusszins" mussten die grösseren Gehöfte für die Innenbeleuchtung der Stanser Pfarrkirche jeweils eine bestimmte Menge Nussoel abgeben. Das Nussbaumholz soll früher auch eine Bedeutung für die Herstellung von Gewehrschäften gehabt haben. Die Nüsse waren früher sehr begehrt; Schokoladenfabriken schätzten sie, weil sie leicht knackbar waren.
Mit dem Verschwinden der Hochstammobstbäume verschwindet immer auch Lebensraum. Während Hochstämmer im Feldobstbau einer Vielfalt von Lebewesen wie Brutvögeln und Insekten Nahrung und Unterschlupf bieten und das Landschaftsbild bereichern, wird die Artenvielfalt bei Niederstamm-/Intensivkultur (Stammhöhe nur gerade 60 bis 80 Zentimeter) nicht zuletzt der vielen Fungizid- und Insektizidspritzungen wegen stark eingeschränkt. Die noch bestehenden Hochstammbäume und Hochstammobstflächen sind deshalb zu erhalten. Seit 1992 bekommen die Bewirtschafter im Rahmen der Ökobeitragsverordnung einen Betrag von fünfzehn Franken je Baum für mindestens zwanzig bis höchstens dreihundert Bäume je Betrieb.
Lebensraum Mauer - "(K)ein Mauerblümchendasein"?(!)
Einen besonderen Lebensraum stellen Trockenmauern, Mauern und Steinlesehaufen dar. Zwischen den Steinen, in jeder durch Verwitterung neu entstandenen Vertiefung mit wenig angesammelter Erde und Staub, können genügsame Pflanzen- und Tierarten leben. Je loser eine Mauer gefügt ist, desto üppiger kann sie überwachsen sein. Den Pflanzen gewähren die Mauern viel Licht, Raum und wenig Konkurrenz durch andere, grossblättrige Arten. Da eine Humusschicht fehlt, müssen die Wurzeln der Pflanzen in feinen Ritzen Halt finden und die Nährstoffe sind beschränkt.
In Stans sind nur wenige nicht oder teilweise verfugte Mauern zu finden. Besonders schöne Mauern befinden sich noch in der Schmiedgasse und oberhalb des Dorfplatzes. Das häufige, blaublühende Zimbelkraut verbreitet sich hier mit Ausläufern von Ritze zu Ritze. Der Braunstielige Streifenfarn, der Mauerlattich, die Mauerraute und einige Gräser sind weitere Pflanzenarten, die an den Mauern in der Schmiedgasse ihren Wohnsitz haben. Das gelbblütige Schöllkraut, dessen orange-gelber Saft noch heute als Heilmittel gegen Warzen Verwendung findet, und Moose bevorzugen etwas feuchtere und schattigere Stellen. Hier leben auch Schnecken, Spinnen und Asseln. Wenn der Gelbe Lerchensporn blüht, stellt die Mauer des Pfarrhauses eine besondere Augenweide dar. Zu erwähnen sind zudem auch die Trockenmauern in der Knirigasse und bei der Knirikapelle.
Unbewachsene Mauern aus Beton oder aus fugenlos zementierten Steinen sind biologisch wertlos. Sie wirken zugleich auffällig und als Fremdkörper. Allfällige Sanierungen sollten aus diesen Gründen derart erfolgen, dass sich in den Mauerfugen möglichst schnell wieder Nischen bilden können.
Markante Einzelbäume
Bäume haben vielfältige ökologische Funktionen: Schattenspender, Luftfilter und Sauerstoffproduzent, Feuchtigkeitsspender im Sommer oder "Lärmschlucker". Zudem sind sie Nahrungsquelle und Lebensraum für Tierarten. Nicht zuletzt sind sie schön für das Auge und gut für unser Gemüt. Und trotz all dieser Vorteile: In Stans gibt es kaum noch alte, markante Einzelbäume im Dorf. Einige stolze Exemplare mussten aufgrund von Bauvorhaben (Breitenhaus, Gemeindewerkhof) weichen, andere wurden aus versicherungstechnischen Gründen (herabfallende Äste könnten Menschen oder Autos treffen) entfernt. Im Inventar der naturnahen Lebensräume und Naturobjekte der Gemeinde Stans aus dem Jahre 1991 sind 36 markante Einzelbäume oder kleine Baumgruppen in den Kategorien sehr wertvoll, wertvoll und bemerkenswert aufgeführt.
Einer der markantesten Einzelbäume auf Stanserboden ist - obwohl ein Gast aus Nordamerika - der Mammutbaum vor dem Kollegium St. Fidelis. Vor 101 Jahren, nach der Erweiterung des Kollegiums St. Fidelis gepflanzt, besitzt der Mammutbaum heute eine stattliche Höhe von über dreissig Metern. Die "Wellingtonia" wird denn auch im Zusammenhang mit einem Kapuzinerlehrer im alten Kollegisong erwähnt, der von Kollegischülerinnen und -schülern gesungen wurde, als das Kollegium noch von den Kapuzinern geführt wurde.
Im Verzeichnis des Planungs- und Baureglementes von 1996 werden die zwei sehr schönen Winterlinden beim Wohnheim Mettenweg sowie die markanten Stieleichen beim Bitzi im Galgenried bei den Geleisen der LSE als Schutzobjekte aufgeführt.
Forsythie, Japanische Zierkirsche, Zier-Wacholder oder Thuja sind weitverbreitete Gartensträucher. So schön die gelben Blüten der Forsythie als Frühlingsbote für das menschliche Auge sind, so wertlos ist dieser aus Ostasien stammende Strauch für die einheimische Fauna. Vielleicht nicht so auffällig, aber ebenso schön blühen die einheimischen Sträucher wie Holunder, Gemeiner und Wolliger Schneeball, Weiss- und Kreuzdorn, Hartriegel, Pfaffenhütchen oder Heckenkirsche. Zudem sind einheimische, standortgemässe Sträucher im Gegensatz zu florenfremden Gehölzen Nahrungsquelle und Lebensraum für eine Anzahl zum Teil hochspezialisierter einheimischer Insekten, Spinnen oder Kleinsäuger und daher biologisch besonders wertvoll. Im neuen Planungs- und Baureglement ist deshalb festgehalten, dass Hecken, Feld- und Ufergehölze in ihrer Ausdehnung und in ihrer Artenvielfalt zu erhalten und weiter zu entwickeln sind.
Hecke beim Berufsschulhaus Weinbergschnecke
Nebst diversen Vogelarten können auch Igel oder Weinbergschnecken in und um Hecken ihr Auskommen finden. Die heute in vielen Kantonen, nicht aber in Nidwalden geschützte Weinbergschnecke wurde in unserer Gemeinde in früheren Zeiten in grosser Zahl von Schulkindern gesammelt und an Delikatessengeschäfte nach Zürich verkauft. Die Weinbergschnecke macht von Oktober bis April eine Winterruhe. In dieser Zeit und während Trockenperioden im Sommer verschliesst sie ihr Gehäuse mit einem Kalkdeckel.
Hecken müssen von Zeit zu Zeit gepflegt werden. In Abständen von rund zehn Jahren sollten Hecken mit Ausnahme der Dornengehölze abschnittsweise auf den Stock gesetzt werden. Mit einem abschnittsweisen Auf-den-Stock-Setzen können Kleintiere auf die benachbarten Heckenteile ausweichen und dort überleben. Die Dornengehölze sollten dabei in jedem Falle stehengelassen werden, weil sich die Dornengehölze nur schlecht regenerieren können und daher von der Hasel überwachsen würden. Ökologisch besonders wertvoll sind zudem Hecken, die auf beiden Seiten noch einen extensiv bewirtschafteten, d.h. pro Jahr maximal ein- bis zweimal geschnittenen und nicht gedüngten Saum von einigen Metern Breite aufweisen.
Fliessgewässer
In Stans sind viele Bäche eingedolt und die Gräben schnurgerade gezogen. In der Konsequenz ist das Wasserregime verändert, was auf die Wasserführung und das Grundwasser einen Einfluss hat. Bachbegleitende Gehölzfluren fehlen weitgehendst. Die teilweise Ausdohlung von Bächen und Gräben und deren naturnahe Gestaltung (breiter Uferstreifen, unterschiedliche Strömungsverhältnisse und -breite, Unterschlupfmöglichkeiten, Naturverbau) ist eine wertvolle Bereicherung der Naturlandschaft. Mit der naturnahen Gestaltung dienen die Fliessgewässer und die Uferstreifen als Vernetzungselemente.
Von versteckten Dorfbewohnern und "Gästen" vom Stanserhorn
Wenige Schritte oberhalb des Dorfzentrums bei der Klostermatt sind sie regelmässig zu beobachten oder zumindest hörbar: die versteckten Dorfbewohner. Nicht nur, aber besonders im Winter suchen Rehe in den kleinen Wäldchen und Feldgehölzen Schutz und Nahrung. Wenn Schnee liegt, verraten die Spuren die Anwesenheit von Feldhasen, die mit etwas Glück auch im Sommer am frühen Morgen gelegentlich sichtbar sind.
Vom Januar bis April war dieses Jahr ein Waldkauzmännchen spät in der Abenddämmerung mit seinem eindrücklichen Balzruf zu hören. "Puuuh", nach einer bis vier Sekunden gefolgt von "pu hu'u'u'u'u'u'u'u", der letzte Teil langezogen und vibrierend; so tönte es oft von der Klostermatte oder vom Kollegiwäldchen. Tagsüber war im gleichen Gebiet im Frühling ein Grünspecht zu beobachten. Mit seinem kräftigen, lachenden Revierruf verriet er regelmässig seinen Aufenthaltsort. Ausser auf Bäumen sucht er sich seine Nahrung auch auf dem Erdboden, besonders in Ameisenhaufen, in die er grosse Löcher wühlt.
Im Juni waren rund um den Kollegi-Sportplatz bis ins Kleinlehli nach dem Eindunkeln bis in die frühen Morgenstunden hell pfeifende Rufe zu vernehmen. Einige Bewohner dieser Gebiete soll dies gelegentlich gar den Schlaf gekostet haben. Die Tiere, die derart eindringliche Geräusche von sich gaben, waren weder Katzen noch Rehkitze, sondern drei junge Waldohreulen, die mit diesen Bettelrufen, etwa "piie", auf sich aufmerksam machten, um von den Eltern Futter zu erhalten.
Nicht schlecht staunten vor wenigen Jahren die Bewohner im Weidli, als ein Dachs sein Sommerquartier unter einem Gartenhäuschen aufschlug. Regelmässige Gäste im Dorfzentrum von Stans sind in der kalten Jahreszeit Alpendohlen, die hier im Gegensatz zum schneebedeckten Stanserhorn einfacher und genügend Futter finden. Unterhalb des Stanserhorngipfels befindet sich im übrigen ein besonders strukturreicher, vielfältiger Lebensraum (Pflanzenschutzgebiet). Grossflächige Landschaftsräume dieser Art bieten oft letzte Rückzugsmöglichkeiten für verschiedene Pflanzenarten und störungsanfällige Tierarten.
Vernetzungsbereiche
Auf dem Zonenplan Landschaft sind die Vernetzungsbereiche eingetragen, mit denen eine Vernetzung der Naturreste und der grösseren Naturräume (Bürgenberg, Gnappiried, Galgenried, Rotzberg, Kniri, Stanserhorn) sichergestellt werden soll. Naturkorridore sind nicht in erster Linie Hecken, sondern extensive oder unbewirtschaftete Bereiche wie Borde, Rand- und Uferstreifen, begrünte oder bekieste Flurwege, Steinhaufen. Unter extensiv genutzten Flächen versteht man artenreiche Blumenwiesen, Magerrasen und Streuewiesen. Meist sind es ungedüngte oder wenig gedüngte Wiesen mit ein- bis zweimaliger Schnittnutzung pro Jahr. Artenreiche Magerweiden zählen ebenfalls zu den extensiv genutzten Flächen. Häufigste Beeinträchtigungen der Extensivstandorte sind das Düngen und die Umnutzung als Schafweide. In Stans werden 1996 von den 35'935 Aren landwirtschaftlicher Nutzfläche 907 Aren extensiv und 425 Aren wenig intensiv bewirtschaftet. Für extensiv genutzte und wenig intensiv genutzte Wiesen werden im Rahmen der Öko-Beitragsverordnung Beiträge bezahlt, die aber an Bewirtschaftungsauflagen gebunden sind. So darf auf einer extensiv bewirtschafteten Wiese keine Düngung erfolgen. Grundsätzlich ist nur Schnittnutzung zugelassen, wobei der letzte Aufwuchs bei günstigen Bodenverhältnissen als Herbstweide ab dem 15. September genutzt werden kann. Der Termin des ersten Schnittes darf in der Voralpinen Hügelzone nicht vor dem 15. Juni, in der Bergzone I und II nicht vor dem 1. Juli erfolgen. Das Abführen des Schnittgutes ist obligatorisch. Zusätzlich muss die Wiese nach der Anmeldung als extensiv bewirtschaftete Wiese insgesamt sechs Jahre ohne Unterbruch am gleichen Standort die gleiche Bewirtschaftung erfahren.
Grün- und Extensivkorridore existieren auch im Siedlungsgebiet oder können durch gezielte Anordnung von Häusern und Erschliessungen neu gestaltet werden. Bei dauernd oder nur periodisch wasserführenden Bächen und Gerinnen wird der Naturkorridor so gestaltet, dass die Abflussicherheit gewährleistet ist.